Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG). Bis einschließlich 2022 lag er bei 801 € bzw. 1.602 €.
So nutzt du ihn
- Über einen Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, wie viel des Pauschbetrags sie berücksichtigen soll. Bei mehreren Banken verteilst du den Betrag – zusammen höchstens 1.000 € bzw. 2.000 €.
- Die Bank verrechnet zuerst Gewinne und Verluste im Verlustverrechnungstopf; der Pauschbetrag greift erst für den verbleibenden Ertrag.
- Nicht genutzten Pauschbetrag kannst du über die Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen.
Aufteilung auf mehrere Banken ausrechnen: Freistellungsauftrag-Rechner.
Passender Rechner
Kapitalertragsteuer-Rechner
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Freistellungsauftrag-Rechner
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Nettodividende
Die Nettodividende ist der Teil einer Dividende, der nach Abzug der Steuern tatsächlich auf deinem Konto ankommt.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
Veröffentlicht am 26. September 2026
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