Nettodividende
Die Nettodividende ist der Teil einer Dividende, der nach Abzug der Steuern tatsächlich auf deinem Konto ankommt.
Die Nettodividende ist der Teil einer Dividende, der nach Abzug der Steuern tatsächlich auf deinem Konto ankommt. Ausgangspunkt ist die Bruttodividende, die das Unternehmen je Aktie ausschüttet.
Was abgezogen wird
- Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer), zusammen 26,375 % – ggf. zuzüglich Kirchensteuer.
- Soweit dein Sparer-Pauschbetrag über einen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, bleibt die Dividende bis zu dieser Höhe steuerfrei.
- Bei ausländischen Aktien behält der Quellenstaat oft Quellensteuer ein; ein Teil davon wird auf die deutsche Steuer angerechnet.
- Bei Aktienfonds und ETFs ist ein Teil der Ausschüttung durch die Teilfreistellung steuerfrei.
Beispiel
100 € Bruttodividende einer deutschen Aktie, Freibetrag ausgeschöpft, ohne Kirchensteuer: Es gehen rund 26,37 € an Steuern ab, als Nettodividende bleiben rund 73,63 €.
Mit Freibetrag, Kirchensteuer und Teilfreistellung ausrechnen: Dividenden-Rechner.
Passender Rechner
Dividenden-Rechner
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Nachsteuerrendite
Die Nachsteuerrendite ist die Rendite einer Geldanlage nach Abzug aller anfallenden Steuern – also das, was dir tatsächlich bleibt.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG).
Veröffentlicht am 26. September 2026
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