Die Teilfreistellung ist ein Ausgleichsmechanismus aus der Investmentsteuerreform 2018: Seitdem zahlen Investmentfonds auf bestimmte inländische Erträge bereits selbst Steuern auf Fondsebene. Damit diese Erträge beim Anleger nicht ein zweites Mal voll belastet werden, bleibt ein fester Prozentsatz aller Fondserträge für dich steuerfrei.
Die Höhe hängt vom Fondstyp ab: 30 % bei Aktienfonds (fortlaufend mehr als 50 % Aktienquote – dazu zählen die üblichen Aktien-ETFs), 15 % bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktienquote), 60 % bei Immobilienfonds und 80 % bei Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt. Die Teilfreistellung gilt einheitlich für alle Ertragsarten: Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne beim Verkauf.
Die Wirkung ist spürbar: Von 1.000 € Veräußerungsgewinn eines Aktien-ETFs sind nur 700 € steuerpflichtig. Statt 26,375 % Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag zahlst du effektiv rund 18,5 % auf den Gesamtgewinn – ein struktureller Steuervorteil von Fonds gegenüber Direktanlagen in Einzelaktien.
Die vereinfachte Abgeltungssteuer-Schätzung in Planafolio berücksichtigt die Teilfreistellung bewusst nicht – bei Fondspositionen liegt deine tatsächliche Steuerlast dadurch eher unter dem angezeigten Schätzwert.
Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag wirken zusammen
Beide Vergünstigungen greifen nacheinander, nicht alternativ: Zuerst reduziert die Teilfreistellung den steuerpflichtigen Anteil deines Fondsertrags (z. B. auf 70 % bei Aktienfonds), erst danach wird der verbleibende Betrag mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet. Bei 1.000 € Veräußerungsgewinn eines Aktien-ETFs sind nach Teilfreistellung 700 € steuerpflichtig — reicht dein Sparerpauschbetrag noch aus, bleibt der gesamte Gewinn steuerfrei.
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Kapitalertragsteuer-Rechner
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Nettodividende
Die Nettodividende ist der Teil einer Dividende, der nach Abzug der Steuern tatsächlich auf deinem Konto ankommt.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG).
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Veröffentlicht am 09. Juli 2026
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