Die Vorabpauschale ist eine jährliche fiktive Besteuerung für thesaurierende (wiederanlegende) Fonds und ETFs. Weil bei thesaurierenden Fonds keine Ausschüttung fließt, an die die Steuer anknüpfen könnte, wurde 2018 diese Ersatzgröße eingeführt: Auch wer nichts verkauft und keine Ausschüttung erhält, zahlt jährlich Steuern auf einen angenommenen Mindestertrag.
Berechnet wird sie näherungsweise als Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7 (der sogenannte Basisertrag), abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium aus der Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und liegt für 2026 bei 3,20 %. Die Vorabpauschale ist dabei gedeckelt: Sie kann nie höher ausfallen als der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds im jeweiligen Jahr — in einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an.
Wichtig für die Steuerlast insgesamt: Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf des Fondsanteils vom dann fälligen Kursgewinn abgezogen — man zahlt also nicht doppelt, sondern die Steuer wird nur zeitlich vorgezogen. Bei Aktienfonds greift zusätzlich die Teilfreistellung von 30 %, die einen Teil der Vorabpauschale von vornherein steuerfrei stellt.
In Planafolio berechnet der Vorabpauschale-Rechner die geschätzte Belastung für dein konkretes Fondsdepot, und im Steuer-Dashboard läuft dieselbe Berechnung automatisch für dein gesamtes Portfolio mit — inklusive Deckelung und Zwölftelung bei unterjährigem Kauf.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
- Abgebucht wird sie zu Jahresbeginn des Folgejahres vom Verrechnungskonto — dafür sollte etwas Guthaben bereitstehen
- Bei einem Kauf während des Jahres wird die Vorabpauschale anteilig für die verbleibenden Monate berechnet (Zwölftelung)
- Bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale um die tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen reduziert — oft bleibt dann nichts mehr übrig
Passender Rechner
Vorabpauschale-Rechner
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
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Veröffentlicht am 09. Juli 2026
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