Vorabpauschale berechnen 2027 – auch für mehrere ETFs und Sparpläne
Die Vorabpauschale für 2026 ist der Wert deiner Fondsanteile zum Kurs vom 1. Januar × 70 % des Basiszinses von 3,20 %, höchstens der Wertzuwachs des Jahres plus Ausschüttungen; für Käufe im Jahr zählt nur ein Zwölftel je Monat ab dem Kaufmonat. Die Steuer darauf bucht dein Broker Anfang Januar 2027 vom Verrechnungskonto ab, soweit dein Freistellungsauftrag sie nicht deckt. Der Rechner nimmt mehrere ETFs und Sparpläne zusammen und zeigt, wie viel Guthaben du brauchst.
Schätzung auf Basis deiner Eingaben, kein Steuerbescheid. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Brokers.
672,00 € Vorabpauschale, aber steuerfrei: dein Sparer-Pauschbetrag deckt sie ab.
Der Betrag gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen.
Vorabpauschale
672,00 €
Steuer
0,00 €
Pauschbetrag übrig
529,60 €
| BasisertragJahresanfangswert × 70 % des Basiszinses (3,2 % für 2026) | 672,00 € |
|---|---|
| Obergrenzegreift nicht | 3.000,00 € |
| Ausschüttungen | − 0,00 € |
| Vorabpauschale | 672,00 € |
| Teilfreistellung | − 201,60 € |
| Sparer-Pauschbetrag | − 470,40 € |
| Steuer | 0,00 € |
Was bedeutet das für dein echtes Vermögen?
Die Vorabpauschale oben gilt für einen Fonds mit den eingegebenen Werten. Für die Aktienfonds in deinem echten Depot schätzt Planafolio Pro sie vorab – als Betrag in Euro.
Vorabpauschale für meine ETFs sehenDepot-Modus
Vorabpauschale für mehrere ETFs und Sparpläne berechnen
Trag jeden Fonds mit Kurs am Jahresanfang, Kurs am Jahresende und Stückzahl ein. Käufe im Jahr zählen nur anteilig, ein Kauf im Juli 6 von 12 Monaten. Für Sparpläne schätzt der Rechner die Stückzahl aus Rate und Kursverlauf; genauer wird es mit den Stückzahlen aus deinen Abrechnungen.
Wert am 1. Januar: 10.000,00 € · Wert am Jahresende inkl. Käufen: 12.026,64 €
Käufe 2026- 6/12
- 5/12
- 4/12
- 3/12
- 2/12
- 1/12
Stückzahlen geschätzt (Rate ÷ Kurs, Kurs gleichmäßig zwischen Jahresanfang und Jahresende). Trag die Stückzahlen aus deinen Abrechnungen ein, wenn du sie hast.
Basiszins 2026: 3,2 % laut BMF, abgerechnet Anfang Januar 2027. Kurs am Jahresende noch offen? Trag den aktuellen Kurs ein: Liegt der Fonds am Jahresende mindestens 2,24 % über dem Kurs vom Jahresanfang, ändert der genaue Endkurs nichts.
Schätzung, kein Steuerbescheid. Verkäufe im Jahr, Verlustverrechnungstopf und Quellensteuer sind nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die Abrechnung deines Brokers.
231,46 € Vorabpauschale, aber dein Freistellungsauftrag deckt sie – kein Guthaben nötig.
Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen; dann behält der Broker die Steuer ein.
Vorabpauschale gesamt
231,46 €
Steuerpflichtig nach Teilfreistellung
162,02 €
Guthaben Anfang Januar 2027
0,00 €
| ETF 1Aktienfonds/ETF · steuerpflichtig 162,02 € | 231,46 € |
|---|---|
| Vorabpauschale gesamt | 231,46 € |
| Teilfreistellung | − 69,44 € |
| Freistellungsauftrag 2027 | − 162,02 € |
| Kapitalertragsteuer | 0,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Benötigtes Guthaben Anfang Januar 2027 | 0,00 € |
Was bedeutet das Ergebnis?
Die Vorabpauschale ist ein vorweggenommener Mindestertrag thesaurierender Fonds, der jedes Jahr besteuert wird. Das Ergebnis zeigt, ob und wie viel Steuer anfällt – oder ob dein Sparer-Pauschbetrag sie abdeckt.
Annahmen im Modell
- Basiszins laut BMF-Schreiben des gewählten Jahres; im Kaufjahr sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Kauf.
- Steuerrecht Stand 2026: Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag wie gesetzlich vorgesehen.
- Betrachtet wird ein einzelner Betrag bzw. ein einzelnes Jahr, ohne Wertentwicklung darüber hinaus.
- Depot-Modus: Sparplan-Stückzahlen geschätzt (Kurs gleichmäßig zwischen Jahresanfang und Jahresende), Verkäufe im Jahr, Verlustverrechnungstopf und die Rundung der Bank je Fonds nicht berücksichtigt. Ausschüttungen werden für alle Anteile abgezogen, auch für erst danach gekaufte; die Abrechnung deiner Bank kann hier abweichen.
So rechnet der Rechner
Basisertrag = Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × gesetzlicher Faktor (§ 18 Abs. 1 InvStG), höchstens der Wertzuwachs plus Ausschüttungen; davon werden die Ausschüttungen abgezogen. Anschließend folgt dieselbe Steuerrechnung wie im Kapitalertragsteuer-Rechner.
Mehr zur MethodikBeispiel
Beispiel: Vorabpauschale für einen thesaurierenden ETF
Ein thesaurierender Aktien-ETF, das ganze Jahr gehalten. Der Sparer-Pauschbetrag ist hier schon durch andere Erträge verbraucht, damit das Beispiel die tatsächliche Abbuchung zeigt.
Eingaben
- Depotwert am Jahresanfang 202630.000 €
- Depotwert am Jahresende33.000 €
- Ausschüttungen im Jahr0 €
- FondsartAktienfonds/ETF
- Freier Sparer-Pauschbetrag0 €
- Basiszins 20263,2 %
Rechenweg
| Basisertrag (Jahresanfangswert × Basiszins × 70 %) | 672,00 € |
|---|---|
| Obergrenze (Wertzuwachs plus Ausschüttungen) | 3.000,00 € |
| Vorabpauschale (kleinerer Wert, abzüglich Ausschüttungen) | 672,00 € |
| Steuerpflichtig nach Teilfreistellung (201,60 € steuerfrei) | 470,40 € |
Ergebnis
| Steuer (Kapitalertragsteuer und Soli) | 124,07 € |
|---|
Die Steuer wird Anfang 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht. Beim späteren Verkauf wird die Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, sie wird also nicht doppelt besteuert.
Rechtsstand 2026, Basiszins laut BMF-Schreiben. Ohne Kirchensteuer gerechnet.
Beispielrechnung 2026
Sparplan ab Juli oder Einmalanlage: die Vorabpauschale im Vergleich
Thesaurierender Aktien-ETF, Kurs am 1. Januar 100 €, zum Jahresende +8 %, wo nicht anders angegeben. Basiszins 3,2 % für 2026. Die Steuer ist ohne Freistellungsauftrag und ohne Kirchensteuer gerechnet, also das Guthaben, das ohne Freibetrag nötig wäre. Sparplan-Stückzahlen bei gleichmäßig steigendem Kurs.
| Fall | Angelegt | Vorabpauschale | Steuerpflichtig | Steuer ohne Freibetrag |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 € ganzjährig, Kurs +8 % | 10.000 € | 224,00 € | 156,80 € | 41,36 € |
| 10.000 € ganzjährig, Kurs +1 % (Deckel greift) | 10.000 € | 100,00 € | 70,00 € | 18,46 € |
| 10.000 € ganzjährig, Kurs −5 % (Verlustjahr) | 10.000 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Einmalanlage 1.200 € im Januar | 1.200 € | 26,88 € | 18,82 € | 4,96 € |
| Einmalanlage 1.200 € im Juli | 1.200 € | 12,92 € | 9,05 € | 2,38 € |
| Sparplan 200 € pro Monat ab Juli | 1.200 € | 7,46 € | 5,22 € | 1,38 € |
| Sparplan 200 € pro Monat ab Januar | 2.400 € | 28,44 € | 19,90 € | 5,25 € |
Ein Sparplan ab Juli löst deutlich weniger Vorabpauschale aus als dieselbe Summe als Einmalanlage im Januar: Jede Rate zählt nur die Monate ab ihrem Kauf. Im Verlustjahr fällt gar keine an, bei kleinem Plus höchstens der Wertzuwachs.
Verrechnungskonto
So viel Geld brauchst du im Januar auf dem Verrechnungskonto
Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG). Dann behält ein deutscher Broker die Steuer für alle Fonds im Depot ein und bucht sie vom Verrechnungskonto ab.
Benötigtes Guthaben = Vorabpauschale aller Fonds, abzüglich Teilfreistellung und noch freiem Freistellungsauftrag, darauf Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es zählt der Freistellungsauftrag für 2027, nicht der Rest aus 2026.
Mit einem einzigen thesaurierenden Aktien-ETF, ganzjährig gehalten und ohne andere Kapitalerträge, deckt der volle Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € die Vorabpauschale für 2026 bis zu einem Depotwert von rund 63.800 € am 1. Januar.
Reicht das Guthaben nicht, darf der Broker den Fehlbetrag von einem anderen Konto einziehen, das du bei ihm führst; sonst meldet er ihn dem Finanzamt (§ 44 Abs. 1 EStG). Prüf deshalb im Dezember Freistellungsauftrag und Guthaben.
Weiterrechnen: Basiszins aller Jahre · Kapitalertragsteuer-Rechner · Freistellungsauftrag aufteilen · Verlustverrechnungstopf
Stand: 20. Oktober 2026 · Basiszins 2026 laut BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026
Typische Fehler
Anfangs- und Endwert verwechseln
Der Basisertrag wird aus dem Depotwert am Jahresanfang berechnet, nicht aus dem Endwert. Die Vorabpauschale ist außerdem höchstens so hoch wie der Wertzuwachs; in einem Verlustjahr fällt keine an.
Den Kaufmonat ignorieren
Im Kaufjahr sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf. Wer nicht ganzjährig investiert war, rechnet mit ganzjährigem Wert zu hoch.
Mit dem Kaufkurs statt dem Kurs vom 1. Januar rechnen
Auch für Anteile aus einem Sparplan zählt Stückzahl × Kurs vom Jahresanfang, nicht der gezahlte Betrag. Steigt der Kurs im Jahr, ist die Basis kleiner als die Summe der Raten; fällt er, ist sie größer.
Ausschüttungen nicht eintragen
Ausschüttungen im Jahr werden von der Vorabpauschale abgezogen. Bei ausschüttenden Fonds fällt sie oft ganz weg. Wer sie weglässt, sieht zu viel Steuer.
Mit dem Basiszins eines falschen Jahres rechnen
Das BMF legt den Basiszins jedes Jahr neu fest. Wähle das Steuerjahr, für das du die Vorabpauschale prüfst, sonst stimmt der Basisertrag nicht.
Quellen und Stand
Inhaltlich geprüft am 20. Oktober 2026. Rechtsstand: 2026.
- § 18 InvStG – Vorabpauschale
- BMF-Schreiben vom 13.01.2026 – Basiszins zum 2. Januar 2026
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag
- § 20 InvStG – Teilfreistellung
Die Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung.
Was kann ich tun?
Prüfe, ob dein Freistellungsauftrag die Vorabpauschale deckt – sonst zieht die Bank die Steuer zu Beginn des Folgejahres vom Verrechnungskonto ein.
Die drei Regeln
Warum die Vorabpauschale oft niedriger ausfällt als befürchtet
Drei Begrenzungen im Gesetz, die in Faustformeln regelmäßig untergehen.
Kein Wertzuwachs, keine Steuer
Der Basisertrag ist auf die Differenz zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis des Jahres plus Ausschüttungen gedeckelt (§ 18 Abs. 1 InvStG). Ein Fonds im Minus löst gar keine Vorabpauschale aus.
Im Kaufjahr nur anteilig
Für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat entfällt ein Zwölftel. Wer im Juli kauft, zahlt nur die Hälfte, wer im Dezember kauft, ein Zwölftel.
Teilfreistellung und Pauschbetrag
Bei Aktien-ETFs bleiben 30 % der Vorabpauschale ohnehin steuerfrei, und der Rest zehrt zuerst am Sparer-Pauschbetrag. Bei kleineren Depots bleibt oft nichts zu zahlen.
Häufige Fragen
Vorabpauschale verstehen
Eine jährliche Mindestbesteuerung für Fonds, die nichts oder wenig ausschütten. Da bei thesaurierenden ETFs kein Geld fließt, das besteuert werden könnte, unterstellt der Staat einen Mindestertrag — den Basisertrag — und besteuert diesen vorab. Beim späteren Verkauf werden die bereits versteuerten Beträge wieder abgezogen, doppelt zahlst du also nicht.
Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Deutsche Broker buchen die Steuer daher meist im Januar vom Verrechnungskonto ab. Ist dort zu wenig Geld, darf der Broker den Fehlbetrag von einem anderen Konto einziehen, das du bei ihm führst; reicht auch das nicht, meldet er ihn dem Finanzamt, das die Steuer dann nachfordert (§ 44 Abs. 1 EStG). Genug Guthaben auf dem Verrechnungskonto im Dezember vermeidet diesen Umweg.
3,20 % für 2026. Das Bundesfinanzministerium setzt ihn jedes Jahr anhand der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen am ersten Börsentag des Jahres fest. In die Formel gehen davon 70 % ein.
Bei einem deutschen Broker nicht — er führt die Steuer automatisch ab. Bei einem ausländischen Broker gehört sie in die Anlage KAP. Bewahre die Jahressteuerbescheinigung auf: beim späteren Verkauf brauchst du die Summe der bereits versteuerten Vorabpauschalen.
So viel, wie die Steuer auf die Vorabpauschale ausmacht: Vorabpauschale aller Fonds, abzüglich Teilfreistellung und noch freiem Freistellungsauftrag für 2027, davon 26,375 % ohne Kirchensteuer. Der Depot-Modus oben rechnet das für alle ETFs und Sparpläne zusammen aus. Leg den Betrag bis Ende Dezember bereit, abgebucht wird Anfang Januar.
Jede Rate zählt für sich: Basis ist die gekaufte Stückzahl × Kurs vom 1. Januar, gekürzt um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat (§ 18 Abs. 2 InvStG). Eine Rate im Juli zählt 6 von 12 Monaten, eine im Dezember 1 von 12. Im ersten Sparplanjahr fällt deshalb meist wenig Vorabpauschale an.
Nein. Der Basisertrag ist auf den Wertzuwachs des Jahres plus Ausschüttungen begrenzt. Liegt der Kurs am Jahresende unter dem vom Jahresanfang und gleichen Ausschüttungen das nicht aus, ist die Vorabpauschale null. Ein Fonds im Minus senkt die Vorabpauschale eines anderen Fonds aber nicht; verrechnet werden nur bereits realisierte Verluste aus dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf, nicht Verluste aus Aktienverkäufen.
Mit dem Kurs vom 1. Januar (Rücknahmepreis zu Beginn des Kalenderjahres, § 18 Abs. 1 InvStG), auch für Anteile, die du erst im Lauf des Jahres gekauft hast. Dein Kaufkurs spielt für die Vorabpauschale keine Rolle; er zählt erst beim Verkauf.
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