Kapitalertragsteuer-Rechner

Was bleibt nach Steuern von deinem Gewinn?

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf einen Blick — mit Teilfreistellung für Fonds und deinem verbleibenden Sparer-Pauschbetrag.

Art des Ertrags
Kirchensteuer

Vereinfachte Berechnung ohne anrechenbare ausländische Quellensteuer. Keine Steuerberatung.

Es gehen 659,38 € an das Finanzamt — 4.340,63 € bleiben dir.

Das entspricht 13,2 % des Bruttoertrags.

Netto

4.340,63 €

Steuer gesamt

659,38 €

Effektiver Steuersatz

13,2 %

Rechenweg von der Bruttosumme zum Nettoertrag
Kapitalertrag brutto5.000,00 €
Teilfreistellung− 1.500,00 €
Sparer-Pauschbetrag− 1.000,00 €
Bemessungsgrundlage2.500,00 €
Kapitalertragsteuer− 625,00 €
Solidaritätszuschlag− 34,38 €
Netto4.340,63 €
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Wie gerechnet wird

Drei Schritte, die in dieser Reihenfolge stehen müssen

Die Reihenfolge ist gesetzlich vorgegeben — wer sie vertauscht, rechnet zu viel Steuer.

Erst die Teilfreistellung

Bei Aktienfonds bleiben 30 % des Ertrags steuerfrei, bei Mischfonds 15 %, bei offenen Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % (§ 20 InvStG). Erst danach wird weitergerechnet.

Dann der Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € zusammenveranlagt) greift auf den bereits gekürzten Betrag — nicht auf den Bruttoertrag.

Kirchensteuer senkt den Tarif

Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt nicht 25 % plus Kirchensteuer obendrauf, sondern den ermäßigten Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG: die Steuer beträgt Ertrag geteilt durch 4 + Kirchensteuersatz.

Häufige Fragen

Kapitalertragsteuer verstehen

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