Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank oder deinen Broker an, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei auszuzahlen, statt direkt die Abgeltungssteuer einzubehalten. Er schöpft damit deinen jährlichen Sparerpauschbetrag aus.
Der Sparerpauschbetrag liegt aktuell bei 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren) – bis zu dieser Höhe bleiben realisierte Gewinne und Dividenden komplett steuerfrei, ohne dass du dafür eine Steuererklärung abgeben musst.
Hast du Depots bei mehreren Brokern, musst du deinen Freistellungsauftrag selbst auf sie aufteilen: Erteilst du bei zwei Banken je einen Auftrag über den vollen Betrag, wird die Freigrenze insgesamt überschritten – das Finanzamt gleicht das erst über deine Steuererklärung aus.
Planafolio geht vereinfachend davon aus, dass der volle Freibetrag für alles zur Verfügung steht, was in der App erfasst ist, und zeigt dir, wie viel davon deine bisherigen realisierten Gewinne und Dividenden dieses Jahr bereits verbraucht haben.
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs: Auch ohne Ausschüttung wird ein pauschal berechneter Ertrag besteuert.
Veröffentlicht am 09. Juli 2026
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