Der Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber deiner Bank oder deinem Broker, bis zu welchem Betrag deine Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) direkt steuerfrei ausgezahlt werden sollen — bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 € für Alleinstehende bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare pro Jahr.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank auf jeden Kapitalertrag sofort die Abgeltungssteuer ab — auch wenn der Sparerpauschbetrag insgesamt noch nicht ausgeschöpft ist. Man bekommt das zu viel gezahlte Geld dann erst über die Steuererklärung zurück, oft erst Monate später. Ein rechtzeitig eingerichteter Freistellungsauftrag spart diesen Umweg.
Wer sein Vermögen auf mehrere Banken oder Broker verteilt hat, muss den Sparerpauschbetrag selbst aufteilen — die Summe aller Freistellungsaufträge darf den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten, sonst drohen bei der Steuererklärung Nachfragen oder Nachzahlungen. Das Finanzamt erfährt über die jährliche Kapitalertragsmeldung der Banken, wie viel wo freigestellt wurde.
In Planafolio hilft der Freistellungsauftrag-Rechner dabei, den Sparerpauschbetrag sinnvoll auf mehrere Depots aufzuteilen, und das Steuer-Dashboard zeigt, wie viel davon im laufenden Jahr bereits durch echte Erträge genutzt wurde.
Häufige Fehler
- Freistellungsauftrag vergessen bei einem neu eröffneten Depot oder Tagesgeldkonto — die ersten Erträge werden dann unnötig besteuert
- Summe über 1.000 €/2.000 € durch mehrere Aufträge bei verschiedenen Banken — muss in der Steuererklärung korrigiert werden
- Nicht angepasst nach Heirat — Ehepaare können den gemeinsamen Betrag von 2.000 € frei auf beide Partner verteilen, das passiert nicht automatisch
Passender Rechner
Freistellungsauftrag-Rechner
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs: Auch ohne Ausschüttung wird ein pauschal berechneter Ertrag besteuert.
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Veröffentlicht am 09. Juli 2026
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