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Steuern

Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.

Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist eine Erklärung gegenüber deiner Bank oder deinem Broker, bis zu welchem Betrag deine Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) direkt steuerfrei ausgezahlt werden sollen — bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 € für Alleinstehende bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare pro Jahr.

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank auf jeden Kapitalertrag sofort die Abgeltungssteuer ab — auch wenn der Sparerpauschbetrag insgesamt noch nicht ausgeschöpft ist. Man bekommt das zu viel gezahlte Geld dann erst über die Steuererklärung zurück, oft erst Monate später. Ein rechtzeitig eingerichteter Freistellungsauftrag spart diesen Umweg.

Wer sein Vermögen auf mehrere Banken oder Broker verteilt hat, muss den Sparerpauschbetrag selbst aufteilen — die Summe aller Freistellungsaufträge darf den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreiten, sonst drohen bei der Steuererklärung Nachfragen oder Nachzahlungen. Das Finanzamt erfährt über die jährliche Kapitalertragsmeldung der Banken, wie viel wo freigestellt wurde.

In Planafolio hilft der Freistellungsauftrag-Rechner dabei, den Sparerpauschbetrag sinnvoll auf mehrere Depots aufzuteilen, und das Steuer-Dashboard (Pro) zeigt, wie viel davon im laufenden Jahr bereits durch echte Erträge genutzt wurde.

Häufige Fehler

  • Freistellungsauftrag vergessen bei einem neu eröffneten Depot oder Tagesgeldkonto — die ersten Erträge werden dann unnötig besteuert
  • Summe über 1.000 €/2.000 € durch mehrere Aufträge bei verschiedenen Banken — muss in der Steuererklärung korrigiert werden
  • Nicht angepasst nach Heirat — Ehepaare können den gemeinsamen Betrag von 2.000 € frei auf beide Partner verteilen, das passiert nicht automatisch

So richtest du ihn ein

Den Freistellungsauftrag richtest du direkt online im Kundenportal deiner Bank oder deines Brokers ein — meist unter „Steuern" oder „Freistellungsauftrag" in den Kontoeinstellungen, ohne Papierformular oder Postweg. Änderungen wirken in der Regel ab dem nächsten Kapitalertrag; rückwirkend für bereits versteuerte Erträge lässt er sich nicht mehr anpassen.

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Veröffentlicht am 09. Juli 2026

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