Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit einem festen Satz von 25 % besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. In der Praxis liegt der Gesamtsatz ohne Kirchensteuer bei 26,375 %.
Der Name kommt daher, dass die Steuer die Einkommensteuerpflicht auf diese Erträge "abgilt" — sie werden nicht mehr zusammen mit Gehalt oder anderem Einkommen zum persönlichen Steuersatz versteuert, sondern pauschal, unabhängig vom sonstigen Einkommen. Das lohnt sich für die meisten Anleger, weil der persönliche Grenzsteuersatz oft höher liegt als 26,375 %. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann per Günstigerprüfung in der Steuererklärung stattdessen die Einkommensteuer ansetzen lassen.
Bevor die Abgeltungssteuer greift, wird zuerst der Sparerpauschbetrag verrechnet (1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Verheiratete gemeinsam veranlagt) — erst darüber hinausgehende Erträge werden besteuert. Bei Aktienfonds und ETFs kommt zusätzlich die Teilfreistellung dazu, die einen Teil der Erträge von vornherein steuerfrei stellt.
In Planafolio wird die Abgeltungssteuer automatisch auf Basis deiner echten Transaktionen berechnet — inklusive Freistellungsauftrag-Verrechnung, Teilfreistellung und Verlustverrechnung, sichtbar im Steuer-Dashboard.
Was zählt zu den Kapitalerträgen?
- Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Anleihen
- Dividenden aus Aktien und Fondsausschüttungen
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
- Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds — wird besteuert, obwohl kein Geld fließt
Nicht enthalten sind Mieteinnahmen oder Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit — die unterliegen weiterhin der normalen Einkommensteuer.
Passender Rechner
Kapitalertragsteuer-Rechner
Siehe auch
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs: Auch ohne Ausschüttung wird ein pauschal berechneter Ertrag besteuert.
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Veröffentlicht am 09. Juli 2026
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