Der Verlustverrechnungstopf ist das Konto, auf dem deine Bank realisierte Verluste aus Kapitalanlagen sammelt und automatisch mit späteren Gewinnen verrechnet, bevor sie Abgeltungssteuer abführt.
Zwei Töpfe
- Aktien-Topf: Verluste aus Aktienverkäufen – sie dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).
- Allgemeiner Topf: alle übrigen Verluste, etwa aus ETFs, Fonds oder Anleihen – sie dürfen mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden, auch mit Aktiengewinnen.
Nicht verrechnete Verluste trägt die Bank unbegrenzt ins nächste Jahr vor. Zwischen verschiedenen Banken wird nichts verrechnet; dafür gibt es die Verlustbescheinigung, die bis zum 15. Dezember bei der Bank mit den Verlusten beantragt werden muss.
Rechenbeispiel, mehrere Banken und Verlustbescheinigung: Ratgeber Verlustverrechnungstopf.
Passender Rechner
Kapitalertragsteuer-Rechner
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Nettodividende
Die Nettodividende ist der Teil einer Dividende, der nach Abzug der Steuern tatsächlich auf deinem Konto ankommt.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG).
Veröffentlicht am 26. September 2026
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