Freibetrag ausschöpfen vor dem 31. Dezember
Trag ein, was bei deiner Bank in diesem Jahr schon realisiert ist und welche Positionen im Plus oder Minus liegen. Der Rechner zeigt, wie viel Gewinn du noch steuerfrei mitnehmen kannst, ob sich ein Verlustverkauf dieses Jahr auswirkt und welche Fristen zum Jahresende zählen.
Schon realisiert 2026 (bei dieser Bank)
Offene Positionen
Vereinfachte Rechnung für ein Depot bei einer Bank, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die Werte in der Steuerübersicht deiner Bank; ETF-Gewinne stehen dort bereits nach Teilfreistellung.
Bis zum 31.12. kannst du 857,14 € Buchgewinn steuerfrei realisieren, etwa 28,6 % der Position.
Bei Aktien-ETF/-fonds sind 30 % des Gewinns steuerfrei (Teilfreistellung), deshalb passt mehr Gewinn in den freien Betrag. Wer verkauft und direkt zurückkauft, behält die Position und hebt den Einstandskurs an: Der spätere steuerpflichtige Gewinn sinkt um genau diesen Betrag. Ordergebühren und Spread gehen davon ab.
Freibetrag 2026 noch frei
600,00 €
Steuerfrei realisierbar
857,14 €
Spätere Steuer vermieden
158,25 €
Und der Buchverlust?
Wirkt dieses Jahr nicht: Aktienverluste verrechnet die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen, nicht mit ETF-Gewinnen, Dividenden oder Zinsen. 600,00 € bleiben im Aktien-Topf und mindern spätere Aktiengewinne.
| Aktiengewinne nach Verrechnung | 0,00 € |
|---|---|
| Übrige Erträge nach Verrechnung | 400,00 € |
| Davon durch Freistellungsauftrag gedeckt | − 400,00 € |
| Steuer 2026 bisher | 0,00 € |
- Mehrere Banken? Frist 15. Dezember 2026. Banken verrechnen untereinander nichts. Liegen Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen, beantragst du bei der Bank mit den Verlusten eine Verlustbescheinigung. Der unwiderrufliche Antrag muss bis zum 15. Dezember 2026 dort eingehen (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).
- Vorabpauschale im Januar. Die Vorabpauschale für 2026 bucht deine Bank Anfang Januar 2027 ab. Sie verbraucht den Freistellungsauftrag 2027, nicht den Rest von 2026. Wie hoch sie ausfällt, zeigt der Vorabpauschale-Rechner.
Was bedeutet das für dein echtes Vermögen?
Die Rechnung oben gilt für die eingegebenen Beträge. In Planafolio zeigt die kostenlose Steuerübersicht deine realisierten Gewinne und Erträge aus importierten Buchungen; welche Buchverluste sich noch verrechnen ließen, zeigt der Verlustverrechnungs-Assistent mit Pro.
Freibetrag und Verlusttöpfe meines Depots prüfenWas bedeutet das Ergebnis?
Das Ergebnis zeigt, wie viel Buchgewinn du in diesem Jahr noch ohne Steuer realisieren kannst und was ein Verlustverkauf vor dem 31.12. bewirkt: weniger Steuer, frei werdender Freibetrag oder nur ein Vortrag ins Folgejahr.
Annahmen im Modell
- Steuerrecht Stand 2026: Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag wie gesetzlich vorgesehen.
- Ein Depot bei einer Bank: Verluste, Erträge und Freistellungsaufträge bei anderen Banken sind nicht berücksichtigt.
- Der Gewinn verteilt sich gleichmäßig auf die Anteile einer Position; bei Teilverkäufen rechnet die Bank tatsächlich nach FIFO.
- Ordergebühren und Spread für Verkauf und Rückkauf sind nicht abgezogen.
So rechnet der Rechner
Die bisherigen Beträge werden wie bei der Bank in Aktien-Topf und allgemeinem Topf verrechnet: Verluste aus dem allgemeinen Topf mindern auch Aktiengewinne, Aktienverluste nur Aktiengewinne. Danach greift der Freistellungsauftrag. Offene Gewinne und Verluste von Fonds werden um die Teilfreistellung gekürzt. Die Steuer folgt aus Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Mehr zur MethodikBeispiel
Beispiel: ETF-Gewinn steuerfrei mitnehmen, Aktienverlust prüfen
Die Vorbelegung des Rechners oben: Dividenden haben einen Teil des Freistellungsauftrags verbraucht, ein Aktien-ETF liegt im Plus, eine Einzelaktie im Minus.
Eingaben
- Dividenden und Zinsen bisher400 €
- Freistellungsauftrag bei dieser Bank1.000 €
- Buchgewinn (Aktien-ETF/-fonds)3.000 €
- Buchverlust (Einzelaktie)600 €
Rechenweg
| Freistellungsauftrag noch frei | 600,00 € |
|---|---|
| Steuerfrei realisierbarer Buchgewinn (30 % Teilfreistellung) | 857,14 € |
| Anteil der Position, der dafür verkauft wird | 28,57 % |
Ergebnis
| Spätere Steuer, die damit wegfällt | 158,25 € |
|---|---|
| Aktienverlust, der nur in den Vortrag geht | 600,00 € |
Der ETF-Gewinn lässt sich bis zum freien Betrag steuerfrei mitnehmen. Der Aktienverlust hilft dieses Jahr nicht, weil es keine Aktiengewinne gibt, mit denen er verrechnet werden darf.
Rechtsstand 2026, ohne Kirchensteuer und ohne Ordergebühren. Beträge auf Cent gerundet.
Typische Fehler
Den Freibetrag doppelt verplanen
Ein Freistellungsauftrag gilt nur bei der Bank, bei der er erteilt ist, und alle zusammen höchstens bis 1.000 €. Zinsen vom Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank verbrauchen dort ihren eigenen Teil. Trag hier nur den Auftrag dieser Bank ein.
Einen Aktienverlust gegen ETF-Gewinne rechnen
Aktienverluste verrechnet die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen. Wer eine Aktie mit Verlust verkauft, um ETF-Gewinne oder Dividenden steuerfrei zu stellen, spart dieses Jahr nichts; der Verlust wandert in den Vortrag.
Beim Teilverkauf den Durchschnittsgewinn ansetzen
Verkaufst du nur einen Teil einer Position, gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft (FIFO). Bei einem langjährigen Sparplan sind das oft die mit dem höchsten Gewinn. Der Rechner verteilt den Gewinn gleichmäßig; prüfe den tatsächlichen Gewinn in der Ordervorschau oder Abrechnung deiner Bank.
Die Verlustbescheinigung nach dem 15. Dezember beantragen
Der Antrag auf Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember bei der Bank mit den Verlusten eingehen. Später ist er für das laufende Jahr ausgeschlossen, und die Verluste bleiben im Vortrag dieser Bank, statt Gewinne bei einer anderen Bank zu mindern.
Quellen und Stand
Inhaltlich geprüft am 20. Oktober 2026. Rechtsstand: 2026.
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag
- § 20 Abs. 6 EStG – Verlustverrechnung, Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen
- § 43a Abs. 3 EStG – Verlustverrechnung der Bank, Verlustbescheinigung bis 15. Dezember
- § 20 InvStG – Teilfreistellung
- § 32d EStG – Abgeltungsteuer
Die Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung.
Was kann ich tun?
Prüfe vor dem Verkauf die Steuerübersicht deiner Bank: Töpfe, Verlustvortrag und Freistellungsauftrag. Mit importiertem Depot zeigt Planafolio die Werte aus deinen echten Buchungen.
So funktioniert der Check
Drei Hebel vor dem Jahreswechsel
Alle drei wirken nur, solange das Steuerjahr läuft.
Freibetrag nutzen
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € gilt je Kalenderjahr (§ 20 Abs. 9 EStG). Was bis zum 31.12. nicht durch Erträge genutzt ist, wird nicht ins Folgejahr übertragen.
Verkaufen und zurückkaufen
Ein Gewinn bis zur Höhe des freien Betrags lässt sich ohne Steuer realisieren. Kaufst du direkt wieder, bleibt die Position gleich, nur der Einstandskurs steigt, und der spätere steuerpflichtige Gewinn sinkt.
Verluste gezielt einsetzen
Ein realisierter Verlust mindert Gewinne im passenden Topf. Aktienverluste gelten nur gegen Aktiengewinne, Verluste aus ETFs und Fonds gegen alle Kapitalerträge (§ 20 Abs. 6 EStG).
Mehr zum Thema: der Steuerratgeber, der Verlustverrechnungstopf erklärt und der Kapitalertragsteuer-Rechner für einen einzelnen Gewinn.
FAQ
Häufige Fragen zum Jahresende
So viel, wie dein Freistellungsauftrag bei dieser Bank nach den bisherigen Erträgen noch frei hat, plus unverrechnete Verluste im passenden Topf. Bei Aktien-ETFs sind 30 % des Gewinns steuerfrei; deshalb passt dort mehr Buchgewinn in den freien Betrag als bei Einzelaktien.
Der genutzte Freibetrag senkt den späteren steuerpflichtigen Gewinn um denselben Betrag, ohne dass jetzt Steuer anfällt. Dem stehen Ordergebühren und der Spread gegenüber. Bei kleinen Beträgen können die Kosten den Vorteil aufzehren; der Rechner zieht sie nicht ab.
Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Gegen ETF-Gewinne, Dividenden oder Zinsen wirken sie nicht. Sie verfallen aber nicht, sondern werden bei derselben Bank ins nächste Jahr vorgetragen.
Bis zum 15. Dezember bei der Bank, bei der die Verluste liegen (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG). Der Antrag ist unwiderruflich: Die Bank trägt die bescheinigten Verluste dann nicht mehr selbst vor, du verrechnest sie in der Steuererklärung.
Nein. Die Vorabpauschale für 2026 gilt Anfang Januar 2027 als zugeflossen und verbraucht den Freistellungsauftrag 2027. Den Freibetrag von 2026 kann sie nicht mehr nutzen.
Nein. Der Rechner zeigt eine vereinfachte Rechnung für ein Depot bei einer Bank nach dem Rechtsstand 2026. Er kennt weder deine übrigen Konten noch Kosten, Quellensteuer oder Sonderfälle. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
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