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Steuern

Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG).

Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG). Bis einschließlich 2022 lag er bei 801 € bzw. 1.602 €.

So nutzt du ihn

  • Über einen Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, wie viel des Pauschbetrags sie berücksichtigen soll. Bei mehreren Banken verteilst du den Betrag – zusammen höchstens 1.000 € bzw. 2.000 €.
  • Die Bank verrechnet zuerst Gewinne und Verluste im Verlustverrechnungstopf; der Pauschbetrag greift erst für den verbleibenden Ertrag.
  • Nicht genutzten Pauschbetrag kannst du über die Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen.
Aufteilung auf mehrere Banken ausrechnen: Freistellungsauftrag-Rechner.
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Veröffentlicht am 26. September 2026

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