Ausschüttungsgleiche Erträge sind Gewinne eines thesaurierenden Fonds — etwa Zinsen oder Dividenden der im Fonds gehaltenen Wertpapiere —, die steuerlich so behandelt werden, als wären sie an dich ausgeschüttet worden, obwohl der Fonds sie tatsächlich einbehält und wieder anlegt. Der Begriff stammt aus dem bis 2017 geltenden Investmentsteuerrecht.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 wurde dieses Konzept für die meisten Publikumsfonds durch die Vorabpauschale abgelöst, die nach einer vereinfachten, vom tatsächlichen Fondsertrag unabhängigen Formel berechnet wird (Fondswert × Basiszins × 0,7). Der Begriff "ausschüttungsgleiche Erträge" taucht heute noch bei bestimmten Spezial-Investmentfonds und in älteren Steuerunterlagen auf, für die meisten privat gehaltenen ETFs und Aktienfonds ist inzwischen die Vorabpauschale die maßgebliche Größe.
Wer beide Begriffe in Steuerbescheinigungen oder Fondsdokumenten findet, sollte sie nicht verwechseln: Ausschüttungsgleiche Erträge bemessen sich am tatsächlichen Fondsergebnis, die Vorabpauschale an einer pauschalen Mindestverzinsung — die konkrete Steuerlast kann sich dadurch unterscheiden.
In Planafolio wird für Fondspositionen die aktuell gültige Vorabpauschale-Logik verwendet, da sie für praktisch alle heute gehandelten ETFs und Publikumsfonds die relevante Berechnungsgrundlage ist.
Warum taucht der alte Begriff noch auf?
- Historische Steuerbescheinigungen vor 2018 nutzen ihn weiterhin als offizielle Bezeichnung
- Spezial-Investmentfonds (meist institutionelle Anleger) können ihn nach altem Recht weiter verwenden
- Verwechslungsgefahr bei Recherchen zu älteren Fondsdokumenten oder Foreneinträgen, die noch die alte Rechtslage beschreiben
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Quellensteuer
Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat direkt an der Quelle auf Dividenden einbehält, bevor sie bei dir in Deutschland ankommen.
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs: Auch ohne Ausschüttung wird ein pauschal berechneter Ertrag besteuert.
Veröffentlicht am 26. August 2026
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