Steuern

Teilfreistellung

Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.

Teilfreistellung

Die Teilfreistellung ist ein Ausgleichsmechanismus aus der Investmentsteuerreform 2018: Seitdem zahlen Investmentfonds auf bestimmte inländische Erträge bereits selbst Steuern auf Fondsebene. Damit diese Erträge beim Anleger nicht ein zweites Mal voll belastet werden, bleibt ein fester Prozentsatz aller Fondserträge für dich steuerfrei.

Die Höhe hängt vom Fondstyp ab: 30 % bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienquote – dazu zählen die üblichen Aktien-ETFs), 15 % bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktienquote), 60 % bei Immobilienfonds und 80 % bei Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt. Die Teilfreistellung gilt einheitlich für alle Ertragsarten: Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne beim Verkauf.

Die Wirkung ist spürbar: Von 1.000 € Veräußerungsgewinn eines Aktien-ETFs sind nur 700 € steuerpflichtig. Statt 26,375 % Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag zahlst du effektiv rund 18,5 % auf den Gesamtgewinn – ein struktureller Steuervorteil von Fonds gegenüber Direktanlagen in Einzelaktien.

Die vereinfachte Abgeltungssteuer-Schätzung in Planafolio berücksichtigt die Teilfreistellung bewusst nicht – bei Fondspositionen liegt deine tatsächliche Steuerlast dadurch eher unter dem angezeigten Schätzwert.

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Veröffentlicht am 09. Juli 2026

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