Quellensteuer ist die Steuer, die ein ausländischer Staat auf Dividenden seiner Unternehmen einbehält, bevor das Geld dein Konto erreicht – direkt „an der Quelle“. Die Sätze unterscheiden sich je Land erheblich, und ohne Gegenmechanismus würden Auslandsdividenden doppelt besteuert: erst im Quellenland, dann noch einmal über die deutsche Abgeltungssteuer.
Genau dafür gibt es Doppelbesteuerungsabkommen: In der Regel werden bis zu 15 Prozentpunkte ausländische Quellensteuer automatisch auf deine deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Bei US-Dividenden funktioniert das besonders reibungslos – deutsche Broker hinterlegen üblicherweise das Formular W-8BEN, womit die US-Quellensteuer von vornherein nur 15 % beträgt und voll angerechnet wird. Länder mit höheren Sätzen (etwa die Schweiz mit 35 %) erstatten den über die Anrechnung hinausgehenden Teil nur auf Antrag im Quellenland.
Bei ETFs passiert das alles auf Fondsebene: Der Fonds zahlt die Quellensteuern auf die Dividenden seiner Bestände, du siehst sie nur indirekt in der Fondsrendite. Als pauschalen Ausgleich dafür gibt es beim Anleger die Teilfreistellung.
In Planafolio erfasst du Dividenden so, wie sie dir tatsächlich zufließen – Kennzahlen wie dein Dividenden-Jahreseinkommen und deine persönliche Dividendenrendite basieren also auf dem, was nach Quellensteuer wirklich bei dir ankommt.
Rechenbeispiel: US-Dividende nach beiden Steuern
Bei 100 € Bruttodividende einer US-Aktie behält die USA zunächst 15 % Quellensteuer ein (15 €). Auf die vollen 100 € Bruttodividende fallen zusätzlich 26,375 % deutsche Abgeltungssteuer an (26,38 €), davon werden die bereits gezahlten 15 € angerechnet — es bleiben 11,38 € zusätzlich einzubehaltende deutsche Steuer. Insgesamt zahlst du also 26,38 € Steuern auf 100 € Bruttodividende (15 € USA + 11,38 € Deutschland), genauso viel wie bei einer rein deutschen Dividende — die Anrechnung verhindert die Doppelbesteuerung, hebt die Steuerlast aber nicht unter das deutsche Niveau.
Passender Rechner
Capital Gains Tax Calculator
Siehe auch
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die deutsche Kapitalertragsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer falls anwendbar.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Erträge thesaurierender Fonds, die steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt werden, obwohl kein Geld fließt.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zu einer Höhe steuerfrei auszuzahlen — er schöpft deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € aus.
Teilfreistellung
Die Teilfreistellung stellt einen festen Prozentsatz der Erträge von Investmentfonds steuerfrei – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs: Auch ohne Ausschüttung wird ein pauschal berechneter Ertrag besteuert.
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Veröffentlicht am 09. Juli 2026
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