Vorsorge

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist die 2002 eingeführte geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Beitragsgarantie – ab 1. Januar 2027 keine Neuabschlüsse mehr.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist die 2002 eingeführte, staatlich geförderte private Altersvorsorge. Gefördert wird über Zulagen – aktuell 175 € Grundzulage pro Jahr plus bis zu 300 € je Kind – und gegebenenfalls einen zusätzlichen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Die volle Zulage gibt es, wenn mindestens 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens (inklusive Zulagen, gedeckelt auf 2.100 € pro Jahr) eingezahlt werden.

In der Kritik stand das Modell vor allem wegen zweier Punkte: Viele Verträge waren teuer, und die gesetzlich vorgeschriebene 100-%-Beitragsgarantie zwang die Anbieter in renditearme, sicherheitsorientierte Anlagen – ausgerechnet bei jahrzehntelangen Anlagehorizonten, auf denen Aktienanlagen ihre Stärke ausspielen. Selbstständige waren zudem weitgehend von der Förderung ausgeschlossen.

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 26. März 2026 ist das Kapitel beendet: Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter – niemand muss kündigen oder wechseln.

Die Nachfolge tritt das Altersvorsorgedepot an: mit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, einem Kostendeckel von 1,0 % beim Standardprodukt und echter Kapitalmarktanlage ohne Beitragsgarantie. Alle Eckpunkte und ein kostenloser Rechner dazu stehen auf der Altersvorsorgedepot-Seite von Planafolio.

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Veröffentlicht am 09. Juli 2026

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