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Neu ab 1. Januar 2027

Das Altersvorsorgedepot: Was ab 2027 für deine private Altersvorsorge gilt

Der Bundestag hat die Nachfolge der Riester-Rente beschlossen — mit höherer Förderung, einem Kostendeckel und echter Kapitalmarktanlage. Hier findest du den Ablauf, alle Eckpunkte und einen kostenlosen Rechner, mit dem Planafolio dir hilft, deine eigene Planung im Blick zu behalten.

Förderrechner

Wie viel Zulage bekommst du?

Trag deine geplante Einzahlung ein und sieh, wie stark die staatliche Förderung dein Depot zusätzlich wachsen lässt.

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Jahre

Modellrechnung auf Basis der ab 2027 geltenden Grundzulage (50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, max. 540 € pro Jahr). Die Zulage gibt es nur ab einem Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr (§ 86 EStG). Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus sind nicht eingerechnet, ebenso wenig die Steuer in der Auszahlphase. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Mit der Förderung wächst dein Depot um 30 % mehr.

Bei deiner Einzahlung bekommst du 540,00 € staatliche Grundzulage pro Jahr.

Jährliche Zulage

540,00 €

Zulage über die Laufzeit

16.200,00 €

Endkapital mit Förderung

158.998,00 €

Endkapital ohne Förderung

122.306,00 €

Aktuelle Gesetzeslage

Die Eckpunkte auf einen Blick

Das hat der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156).

Start: 1. Januar 2027

An diesem Tag tritt das Gesetz in Kraft und die ersten Altersvorsorgedepots können eröffnet werden.

Löst die Riester-Rente ab

Ab 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz unverändert weiter.

Bis zu 540 € Förderung pro Jahr

50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € — macht maximal 540 € staatliche Grundzulage im Jahr.

Kostendeckel von 1,0 % pro Jahr

Für das Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Anbieter geförderter Depot- oder Garantieverträge müssen ein solches Standarddepot selbst oder über einen Kooperationspartner anbieten.

Jetzt auch für Selbstständige

Anders als bei Riester sind künftig auch Selbstständige förderberechtigt — vorher waren sie weitgehend ausgeschlossen.

Mehr Auszahlungs-Optionen

Neben der klassischen lebenslangen Rente ist neu auch ein Auszahlplan möglich, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft; bis zu 30 % lassen sich zu Beginn auf einmal auszahlen.

Der Ablauf

Wie es zum Altersvorsorgedepot kam

Die wichtigsten Stationen der Reform — und was als Nächstes ansteht.

  1. 17. Dezember 2025

    Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge und Eckpunkte für die Frühstart-Rente, das ergänzende Vorsorgedepot für Kinder.

  2. 27. März 2026

    Der Bundestag beschließt das Reformgesetz zum Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente.

  3. 8. Mai 2026

    Der Bundesrat stimmt zu. Das Gesetz wird am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum geplanten Termin in Kraft.

  4. 25. September 2026

    Der Bundestag berät in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente (Drucksache 21/7864). Beschlossen ist sie damit noch nicht; in Kraft treten soll sie zum 1. Januar 2027.

  5. 1. Januar 2027

    Die neuen Förderregeln greifen: Altersvorsorgedepots können eröffnet werden, neue Riester-Verträge sind ab diesem Tag nicht mehr möglich.

Die Mechanik im Detail

So funktioniert das neue Altersvorsorgedepot

Die wichtigsten Mechanismen im Detail.

Wer mitmachen darf

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte sind förderberechtigt — genau wie bisher bei Riester. Neu und wichtig: Auch Selbstständige können jetzt ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen, eine Lücke, die die Riester-Rente offen ließ.

Die Förderung im Detail

Der Staat zahlt eine gestaffelte Grundzulage: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag für die ersten 360 € im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 € — macht in Summe maximal 540 € Förderung pro Jahr. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Eine im Regierungsentwurf noch vorgesehene Anhebung ab 2029 ist im beschlossenen Gesetz nicht mehr enthalten — die Sätze gelten ab 2027.

Kostendeckel & Standardprodukt

Anbieter geförderter Depot- oder Garantieverträge müssen ein einfaches Standarddepot anbieten (selbst oder über einen Kooperationspartner), dessen Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt sind. Das macht Angebote erstmals direkt vergleichbar — ein deutlicher Unterschied zu den oft intransparenten und teureren Riester-Verträgen der Vergangenheit.

Wie das Geld angelegt wird

Anders als viele klassische Riester-Verträge investiert das Altersvorsorgedepot steuerbegünstigt in Wertpapiere wie ETFs oder aktiv gemanagte Fonds — also in echte Kapitalmarktanlagen mit entsprechenden Renditechancen, aber auch mit Marktrisiko statt einer reinen Zinsgarantie.

Auszahlung im Ruhestand

Zur Wahl stehen die klassische lebenslange Rente sowie neu ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft und mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand erlaubt. Bis zu 30 % des Kapitals lassen sich zu Beginn auf einmal auszahlen.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Laufende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter — ein Wechsel ist keine Pflicht. Ab 1. Januar 2027 lassen sich aber keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.

Extra-Förderung für Familien und Berufseinstieg

Zusätzlich zur Grundzulage gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr — den vollen Betrag gibt es schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat — sowie einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für unter 25-Jährige zu Beginn ihres Depots.

Verwandtes Programm

Frühstart-Rente: das Vorsorgedepot für Kinder

Ein separates, eng verwandtes Programm für den Nachwuchs — bisher ein Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen.

Neben dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene plant die Bundesregierung die Frühstart-Rente: Ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit soll der Staat monatlich 10 € in ein kapitalgedecktes Depot für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland einzahlen. Die Angaben unten folgen dem Regierungsentwurf vom August 2026.

Geplant: rückwirkend ab 1. Januar 2026

Den Anfang soll der Geburtsjahrgang 2020 machen — Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden; für 2026 wird nachgezahlt. Danach kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang hinzu.

10 € im Monat vom Staat

Eltern sollen das Depot freiwillig mit eigenen Beiträgen aufstocken können (laut Entwurf bis 6.840 € im Jahr) — Pflicht ist das nicht.

Gesperrt bis zum Rentenalter

Erträge sollen bis zur Auszahlung steuerfrei bleiben. Ausgezahlt werden soll das Kapital grundsätzlich frühestens ab 65.

Mit 18 in einen Altersvorsorgevertrag

Ab der Volljährigkeit zahlt der Staat nicht mehr ein. Das angesparte Kapital soll sich dann nur in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen lassen, etwa ein Altersvorsorgedepot.

Eröffnen Eltern kein eigenes Depot, soll das Geld nicht verfallen: Es wird dann jahrgangsweise gemeinsam in einer staatlich organisierten Anlage angelegt und kann später in einen eigenen Vertrag übertragen werden.

Altersvorsorgedepot-Rechner

Und wie sieht deine eigene Ruhestandsplanung aus?

Unabhängig von der Reform: Reicht dein Kapital bei Renteneintritt für deinen gewünschten Lebensstandard?

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Vereinfachte Modellrechnung mit festen Annahmen zu Rendite, Inflation und Lebenserwartung, keine Anlage- oder Rentenberatung.

Dein Kapital ist mit 87 aufgebraucht — 3 Jahre zu früh.

Mit 67 hättest du rund 340.531 € in heutiger Kaufkraft.

Kapital bei Renteneintritt

641.744,00 €

Benötigtes Kapital

687.523,00 €

Lücke

45.779,00 €

Was bedeutet das für dein echtes Vermögen?

„Dein Kapital ist mit 87 aufgebraucht — 3 Jahre zu früh.“ — das gilt für die Annahmen oben. Ob es mit deinem echten Depot und deinen echten Zahlen genauso aussieht, siehst du in Planafolio — kostenlos.

Ergebnis im Finanzplan speichern

Auszahlphase

Auszahlplan: Was nach dem Ansparen kommt

Über die Förderung des Altersvorsorgedepots ist viel geschrieben worden. Die schwierigere Frage stellt sich später: Wie viel darfst du monatlich entnehmen, ohne dass das Kapital vorzeitig aufgebraucht ist?

Auszahlplan oder lebenslange Rente

Das Altersvorsorgedepot lässt beides zu. Ein Auszahlplan (mindestens bis 85) kann mehr pro Monat zahlen, endet aber — die lebenslange Rente zahlt meist weniger, dafür ohne Enddatum. Welche Variante trägt, hängt an deinem übrigen Vermögen und deiner Lebenserwartung.

Das Risiko der ersten Ruhestandsjahre

Ein Kurseinbruch kurz nach Rentenbeginn wiegt deutlich schwerer als derselbe Einbruch zwanzig Jahre später: Du entnimmst dann aus einem gefallenen Depot und dieses Kapital fehlt dauerhaft. Ein Cash-Puffer entschärft genau diesen Effekt.

Reihenfolge der Entnahme

Wer mehrere Töpfe hat — gefördertes Depot, freies Depot, Tagesgeld —, entscheidet mit der Reihenfolge der Entnahme mit darüber, wie viel Steuer anfällt und wie lange das Kapital reicht.

Rechne deinen eigenen Auszahlplan durch

Der Entnahme-Planer simuliert, welche monatliche Entnahme dein Vermögen dauerhaft trägt — inklusive Steuerschätzung, einem Cash-Puffer als Modellannahme und dem Alter, in dem das Kapital je nach Marktszenario aufgebraucht wäre.

Zum Entnahme-Planer

Modellrechnung auf Basis deiner Angaben, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die endgültige Ausgestaltung der Auszahlungsphase richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter und der geltenden Gesetzeslage.

So funktioniert's

Altersvorsorge im Überblick

Die drei größten Stellschrauben für deine Altersvorsorge.

Gesetzliche Rente einbeziehen

Deine gesetzliche Rente deckt einen Teil deines Bedarfs im Ruhestand — der Rest muss aus deinem Depot kommen.

Die Versorgungslücke erkennen

Der Rechner vergleicht dein voraussichtliches Kapital bei Renteneintritt mit dem, was du für deinen Wunsch-Lebensstandard brauchst.

Die vollständige Planung

In Planafolio kannst du zusätzlich Immobilien, Versicherungen und weitere Vermögenswerte einbeziehen sowie Steuersätze individuell anpassen.

Worauf es ankommt

Was du jetzt schon beachten kannst

Kein Handlungsdruck bei bestehendem Riester-Vertrag

Laufende Verträge genießen Bestandsschutz. Ein überstürzter Wechsel ist nicht nötig — informiere dich in Ruhe, sobald konkrete Angebote verfügbar sind.

Vergleich erst ab 2027 sinnvoll möglich

Die konkreten Standardprodukte der Anbieter gibt es erst mit Inkrafttreten des Gesetzes. Erst dann lassen sich Kosten und Konditionen wirklich vergleichen.

Frühstart-Rente: eigenes Depot optional

Laut Gesetzentwurf fließen die 10 € auch ohne Antrag. Ohne eigenes Depot landen sie in der kollektiven Anlage des Jahrgangs; ein individuelles Depot ist möglich, aber keine Voraussetzung. Beschlossen ist die Frühstart-Rente noch nicht.

Details können sich noch ändern

Einzelne Punkte werden erst noch in Rechtsverordnungen konkretisiert. Diese Seite wird aktualisiert, sobald neue Details bekannt werden.

Keine Steuer- oder Anlageberatung

Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und ersetzt keine individuelle Beratung. Für konkrete Entscheidungen empfiehlt sich ein Steuerberater oder unabhängiger Honorarberater.

Was bedeutet das Ergebnis?

Der Rechner zeigt, wie stark die staatliche Grundzulage dein Endkapital im Modell erhöht, und bis zu welchem Alter dein Kapital im Ruhestand reicht.

Annahmen im Modell

  • Grundzulage nach dem verkündeten Reformgesetz: beitragsabhängig und nur ab dem Mindesteigenbeitrag. Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus sind nicht enthalten.
  • Produktkosten werden als fester Satz von der Rendite abgezogen; die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase fehlt.
  • Die Rendite ist über die ganze Laufzeit konstant. Echte Märkte schwanken, Verlustjahre sind im Modell nicht abgebildet.
  • Die gesetzliche Rente gibst du selbst ein, zum Beispiel aus deiner Renteninformation.
  • Alle Beträge sind nominal. Die Kaufkraft sinkt mit der Inflation, das Ergebnis bildet das nicht ab.

So rechnet der Rechner

Die Grundzulage wird aus deinem Jahresbeitrag berechnet und anteilig zur monatlichen Sparrate addiert; das Depot wächst mit der Rendite abzüglich Produktkosten. Die Reichweite im Ruhestand rechnet dasselbe Modell wie der Rentenlücken-Rechner.

Mehr zur Methodik

Beispiel

Beispiel: Was die Grundzulage im Altersvorsorgedepot ausmacht

Beispielrechnung mit der Vorbelegung des Förderrechners oben: ein monatlicher Eigenbeitrag, dazu die staatliche Grundzulage, abzüglich der Produktkosten — das Depot mit und ohne Zulage im Vergleich.

Eingaben

  • Eigenbeitrag pro Monat150 €
  • Rendite p. a. vor Kosten (Annahme)6 %
  • Produktkosten p. a.1 %
  • Laufzeit30 Jahre

Rechenweg

Rechenweg
Grundzulage pro Jahr540,00 €
Grundzulage über die Laufzeit16.200 €
Depot ohne Zulage122.306 €

Ergebnis

Ergebnis
Depot mit Zulage158.998 €
Mehr durch die Zulage30 %

Die Zulage macht das Depot am Ende um 30 % größer, weil sie ab dem ersten Jahr mitverzinst wird.

Die Rendite von 6 % p. a. ist eine Annahme, keine Prognose. Gerechnet wird mit den Zulagesätzen zum Start 2027; Steuern in der Auszahlphase sind nicht berücksichtigt.

Quellen und Stand

Inhaltlich geprüft am 29. September 2026. Rechtsstand: 2026.

Die Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung.

Was kann ich tun?

Übernimm die Werte in deinen Finanzplan, um das Altersvorsorgedepot neben gesetzlicher Rente und freiem Depot zu sehen.

Fragen zur Reform

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Quellen: Altersvorsorgereformgesetz, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026 (recht.bund.de); Bundesrat.de (Zustimmung vom 8. Mai 2026); Deutsche Rentenversicherung (Meldung vom 8. Mai 2026); Regierungsentwurf zur Frühstartrente des Bundesministeriums der Finanzen (Kabinettsbeschluss 12. August 2026, Bundestags-Drucksache 21/7864). Stand der Angaben: September 2026.

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