Neu ab 1. Januar 2027

Das Altersvorsorgedepot: Was ab 2027 für deine private Altersvorsorge gilt

Der Bundestag hat die Nachfolge der Riester-Rente beschlossen — mit höherer Förderung, einem Kostendeckel und echter Kapitalmarktanlage. Hier findest du den Ablauf, alle Eckpunkte und einen kostenlosen Rechner, mit dem Planafolio dir hilft, deine eigene Planung im Blick zu behalten.

Förderrechner

Wie viel Zulage bekommst du?

Trag deine geplante Einzahlung ein und sieh, wie stark die staatliche Förderung dein Depot zusätzlich wachsen lässt.

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Jahre

Modellrechnung auf Basis der ab 2027 geltenden Grundzulage (50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, max. 540 € pro Jahr). Der ab 2029 höhere Fördersatz ist hier nicht eingerechnet. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Mit der Förderung wächst dein Depot um 30 % mehr.

Bei deiner Einzahlung bekommst du 540,00 € staatliche Grundzulage pro Jahr.

Jährliche Zulage

540,00 €

Zulage über die Laufzeit

16.200,00 €

Endkapital mit Förderung

158.998,00 €

Endkapital ohne Förderung

122.306,00 €

Aktuelle Gesetzeslage

Die Eckpunkte auf einen Blick

Das hat der Bundestag am 26. März 2026 beschlossen.

Start: 1. Januar 2027

An diesem Tag tritt das Gesetz in Kraft und die ersten Altersvorsorgedepots können eröffnet werden.

Löst die Riester-Rente ab

Ab 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz unverändert weiter.

Bis zu 540 € Förderung pro Jahr

50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € — macht maximal 540 € staatliche Grundzulage im Jahr.

Kostendeckel von 1,0 % pro Jahr

Jeder Anbieter muss ein einfaches Standardprodukt mit gesetzlich gedeckelten Kosten von maximal 1,0 % pro Jahr anbieten.

Jetzt auch für Selbstständige

Anders als bei Riester sind künftig auch Selbstständige förderberechtigt — vorher waren sie weitgehend ausgeschlossen.

Mehr Auszahlungs-Optionen

Neben der klassischen lebenslangen Rente sind neu auch zeitlich befristete „Zeitrenten“ möglich.

Der Ablauf

Wie es zum Altersvorsorgedepot kam

Die wichtigsten Stationen der Reform — und was als Nächstes ansteht.

  1. 17. Dezember 2025

    Das Bundeskabinett beschließt die Eckpunkte für die Frühstart-Rente, das ergänzende Vorsorgedepot für Kinder.

  2. 26. März 2026

    Der Bundestag beschließt das Reformgesetz zum Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente.

  3. 8. Mai 2026

    Der Bundesrat stimmt zu. Das Gesetz wird am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum geplanten Termin in Kraft.

  4. 1. Januar 2027

    Das Gesetz tritt in Kraft: Altersvorsorgedepots können eröffnet werden, neue Riester-Verträge sind ab diesem Tag nicht mehr möglich.

  5. Ab 2029

    Die Grundförderung für die ersten 1.200 € Eigenbeitrag steigt von 25 auf 35 Cent je Euro, und die Frühstart-Rente wird schrittweise auf weitere Geburtsjahrgänge ausgeweitet.

Die Mechanik im Detail

So funktioniert das neue Altersvorsorgedepot

Die wichtigsten Mechanismen im Detail.

Wer mitmachen darf

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte sind förderberechtigt — genau wie bisher bei Riester. Neu und wichtig: Auch Selbstständige können jetzt ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen, eine Lücke, die die Riester-Rente offen ließ.

Die Förderung im Detail

Der Staat zahlt eine gestaffelte Grundzulage: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag für die ersten 360 € im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 € — macht in Summe maximal 540 € Förderung pro Jahr. Ab 2029 soll der Satz für die ersten 1.200 € auf 35 Cent je Euro steigen, was gerade kleinere Sparraten zusätzlich attraktiver macht.

Kostendeckel & Standardprodukt

Jeder Anbieter muss ein einfaches, verständliches Standardprodukt anbieten, dessen laufende Kosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt sind. Das macht Angebote erstmals direkt vergleichbar — ein deutlicher Unterschied zu den oft intransparenten und teureren Riester-Verträgen der Vergangenheit.

Wie das Geld angelegt wird

Anders als viele klassische Riester-Verträge investiert das Altersvorsorgedepot steuerbegünstigt in Wertpapiere wie ETFs oder aktiv gemanagte Fonds — also in echte Kapitalmarktanlagen mit entsprechenden Renditechancen, aber auch mit Marktrisiko statt einer reinen Zinsgarantie.

Auszahlung im Ruhestand

Zur Wahl stehen die klassische lebenslange Rente sowie neu auch „Zeitrenten“ — zeitlich befristete Auszahlungen, die mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand erlauben.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Laufende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter — ein Wechsel ist keine Pflicht. Ab 1. Januar 2027 lassen sich aber keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.

Extra-Förderung für Familien und Berufseinstieg

Zusätzlich zur Grundzulage gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr — den vollen Betrag gibt es schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat — sowie einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für unter 25-Jährige zu Beginn ihres Depots.

Verwandtes Programm

Frühstart-Rente: das Vorsorgedepot für Kinder

Ein separates, aber eng verwandtes Programm für den Nachwuchs.

Neben dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene gibt es die Frühstart-Rente: Ab dem sechsten Geburtstag zahlt der Staat monatlich 10 € in ein eigenes, kapitalgedecktes Depot für jedes Kind, das in Deutschland zur Schule geht.

Start rückwirkend zum 1. Januar 2026

Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020 — also Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Jedes Jahr kommt automatisch der nächste Jahrgang hinzu.

10 € im Monat vom Staat

Eltern können das Depot jederzeit mit eigenen Beiträgen aufstocken — Pflicht ist das aber nicht.

Gesperrt bis zum Renteneintritt

Das Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt, und Erträge bleiben bis zum Rentenbeginn steuerfrei. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Automatischer Übergang mit 18

Beim Erreichen der Volljährigkeit wandelt sich das Frühstart-Depot nahtlos in ein reguläres Altersvorsorgedepot um.

Eröffnen Eltern kein eigenes Depot, wird das Geld nicht einfach verschenkt: Es wird jahrgangsweise gemeinsam angelegt und kann später in ein individuelles Depot übertragen werden.

Altersvorsorgedepot-Rechner

Und wie sieht deine eigene Ruhestandsplanung aus?

Unabhängig von der Reform: Reicht dein Kapital bei Renteneintritt für deinen gewünschten Lebensstandard?

Jahre
Jahre

Vereinfachte Modellrechnung mit festen Annahmen zu Rendite, Inflation und Lebenserwartung, keine Anlage- oder Rentenberatung.

Dein Kapital ist mit 86 aufgebraucht — 4 Jahre zu früh.

Mit 67 hättest du rund 334.231,00 € in heutiger Kaufkraft.

Kapital bei Renteneintritt

629.873,00 €

Benötigtes Kapital

687.523,00 €

Lücke

45.779,00 €

Auszahlphase

Auszahlplan: Was nach dem Ansparen kommt

Über die Förderung des Altersvorsorgedepots ist viel geschrieben worden. Die schwierigere Frage stellt sich später: Wie viel darfst du monatlich entnehmen, ohne dass das Kapital vorzeitig aufgebraucht ist?

Zeitrente oder lebenslange Rente

Das Altersvorsorgedepot lässt beides zu. Eine Zeitrente zahlt mehr pro Monat, endet aber — die lebenslange Variante zahlt weniger, dafür ohne Enddatum. Welche Variante trägt, hängt an deinem übrigen Vermögen und deiner Lebenserwartung.

Das Risiko der ersten Ruhestandsjahre

Ein Kurseinbruch kurz nach Rentenbeginn wiegt deutlich schwerer als derselbe Einbruch zwanzig Jahre später: Du entnimmst dann aus einem gefallenen Depot und dieses Kapital fehlt dauerhaft. Ein Cash-Puffer entschärft genau diesen Effekt.

Reihenfolge der Entnahme

Wer mehrere Töpfe hat — gefördertes Depot, freies Depot, Tagesgeld —, entscheidet mit der Reihenfolge der Entnahme mit darüber, wie viel Steuer anfällt und wie lange das Kapital reicht.

Rechne deinen eigenen Auszahlplan durch

Der Entnahme-Planer simuliert, welche monatliche Entnahme dein Vermögen dauerhaft trägt — inklusive Steuerschätzung, empfohlenem Cash-Puffer und dem Alter, in dem das Kapital je nach Marktszenario aufgebraucht wäre.

Zum Entnahme-Planer

Modellrechnung auf Basis deiner Angaben, keine Steuer- oder Anlageberatung. Die endgültige Ausgestaltung der Auszahlungsphase richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter und der geltenden Gesetzeslage.

So funktioniert's

Altersvorsorge im Überblick

Die drei größten Stellschrauben für deine Altersvorsorge.

Gesetzliche Rente einbeziehen

Deine gesetzliche Rente deckt einen Teil deines Bedarfs im Ruhestand — der Rest muss aus deinem Depot kommen.

Die Versorgungslücke erkennen

Der Rechner vergleicht dein voraussichtliches Kapital bei Renteneintritt mit dem, was du für deinen Wunsch-Lebensstandard brauchst.

Die vollständige Planung

In Planafolio kannst du zusätzlich Immobilien, Versicherungen und weitere Vermögenswerte einbeziehen sowie Steuersätze individuell anpassen.

Worauf du achten solltest

Was du jetzt schon beachten kannst

Kein Handlungsdruck bei bestehendem Riester-Vertrag

Laufende Verträge genießen Bestandsschutz. Ein überstürzter Wechsel ist nicht nötig — informiere dich in Ruhe, sobald konkrete Angebote verfügbar sind.

Vergleich erst ab 2027 sinnvoll möglich

Die konkreten Standardprodukte der Anbieter gibt es erst mit Inkrafttreten des Gesetzes. Erst dann lassen sich Kosten und Konditionen wirklich vergleichen.

Frühstart-Rente läuft nicht automatisch

Die 10 € landen nur dann in einem individuellen Depot, wenn Eltern aktiv eines eröffnen — sonst fließt das Geld zunächst nur in die kollektive Anlage des Jahrgangs.

Details können sich noch ändern

Einzelne Punkte werden erst noch in Rechtsverordnungen konkretisiert. Ich aktualisiere diese Seite, sobald neue Details bekannt werden.

Keine Steuer- oder Anlageberatung

Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und ersetzt keine individuelle Beratung. Für konkrete Entscheidungen empfiehlt sich ein Steuerberater oder unabhängiger Honorarberater.

Fragen zur Reform

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Quellen: Bundesregierung.de (Eckpunkte Frühstart-Rente), Bundesministerium der Finanzen (FAQ Frühstart-Rente) und Bundesrat.de (Zustimmung vom 8. Mai 2026, Verkündung im Bundesgesetzblatt Nr. 156 vom 29. Mai 2026). Stand der Angaben: Juli 2026.

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