Basiszins 2026 für die Vorabpauschale
Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium 3,20 % festgesetzt. Darunter jeder Jahrgang seit Einführung der Vorabpauschale — mit dem Schreiben, das ihn festgesetzt hat.
| Jahr | Basiszins | Beleg |
|---|---|---|
| 2026 | 3,20 % | BMF-Schreiben vom 2026-01-13 |
| 2025 | 2,53 % | BMF-Schreiben vom 2025-01-10 |
| 2024 | 2,29 % | BMF-Schreiben vom 2024-01-05 |
| 2023 | 2,55 % | BMF-Schreiben vom 2023-01-04 |
| 2022 | -0,05 % | negativ — keine Vorabpauschale |
| 2021 | -0,45 % | negativ — keine Vorabpauschale |
| 2020 | 0,07 % | BMF-Schreiben vom 2020-01-29 |
| 2019 | 0,52 % | BMF-Schreiben vom 2019-01-09 |
| 2018 | 0,87 % | BMF-Schreiben vom 2018-01-04 |
Quelle: BMF-Schreiben nach § 18 Abs. 4 InvStG. Der Satz leitet sich aus der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen am ersten Börsentag des Jahres ab (Bundesbank) und wird jährlich neu festgesetzt.
Diese Daten frei nutzen
Die Reihe steht als JSON und CSV zur freien Verfügung, unter CC BY 4.0 mit Nennung der Quelle. Wer sie in eigene Werkzeuge, Tabellen oder Artikel einbindet, darf das ohne Rückfrage.
Was der Satz für dein Depot konkret bedeutet, rechnet der Vorabpauschale-Rechner aus — inklusive Deckelung auf die Wertsteigerung, Zwölftelung im Kaufjahr und Teilfreistellung. Das Steuerjahr lässt sich dort frei wählen.
Zum Vorabpauschale-Rechner →Häufige Fragen
Basiszins verstehen
Der Zinssatz, mit dem der sogenannte Basisertrag eines Fonds berechnet wird — die Grundlage der Vorabpauschale. Das Bundesfinanzministerium setzt ihn jedes Jahr per Schreiben fest, abgeleitet aus der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen am ersten Börsentag des Jahres. In die Formel gehen davon 70 Prozent ein.
Weil der Basiszins in beiden Jahren negativ war (−0,45 % bzw. −0,05 %). Ein negativer Basisertrag lässt sich durch Ausschüttungen nicht unterschreiten, also entsteht keine Vorabpauschale. Deshalb kennen viele Anlegerinnen und Anleger die Abbuchung überhaupt erst seit Januar 2024 — für das Jahr 2023, den ersten Jahrgang mit wieder deutlich positivem Satz.
In der Regel in den ersten Januarwochen. Er bezieht sich auf den ersten Börsentag des Jahres; das BMF-Schreiben folgt wenige Tage später. Die Tabelle oben nennt zu jedem Jahrgang das Datum des Schreibens.
Ja, die Berechnung ist dieselbe. Ausschüttungen werden allerdings vom Basisertrag abgezogen. Schüttet ein Fonds mindestens so viel aus, wie der Basisertrag beträgt, bleibt keine Vorabpauschale übrig — sie ist ausdrücklich der Betrag, um den die Ausschüttungen den Basisertrag unterschreiten.
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