Basiszins nach § 18 InvStG

Basiszins 2026 für die Vorabpauschale

Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium 3,20 % festgesetzt. Darunter jeder Jahrgang seit Einführung der Vorabpauschale — mit dem Schreiben, das ihn festgesetzt hat.

Basiszins je Jahr seit 2018
JahrBasiszinsBeleg
20263,20 %BMF-Schreiben vom 2026-01-13
20252,53 %BMF-Schreiben vom 2025-01-10
20242,29 %BMF-Schreiben vom 2024-01-05
20232,55 %BMF-Schreiben vom 2023-01-04
2022-0,05 %negativ — keine Vorabpauschale
2021-0,45 %negativ — keine Vorabpauschale
20200,07 %BMF-Schreiben vom 2020-01-29
20190,52 %BMF-Schreiben vom 2019-01-09
20180,87 %BMF-Schreiben vom 2018-01-04

Quelle: BMF-Schreiben nach § 18 Abs. 4 InvStG. Der Satz leitet sich aus der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen am ersten Börsentag des Jahres ab (Bundesbank) und wird jährlich neu festgesetzt.

Diese Daten frei nutzen

Die Reihe steht als JSON und CSV zur freien Verfügung, unter CC BY 4.0 mit Nennung der Quelle. Wer sie in eigene Werkzeuge, Tabellen oder Artikel einbindet, darf das ohne Rückfrage.

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Was der Satz für dein Depot konkret bedeutet, rechnet der Vorabpauschale-Rechner aus — inklusive Deckelung auf die Wertsteigerung, Zwölftelung im Kaufjahr und Teilfreistellung. Das Steuerjahr lässt sich dort frei wählen.

Zum Vorabpauschale-Rechner

Häufige Fragen

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